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Aktenzeichen 2116/85

Datum 19.10.1885

Leitsatz Ist die Anwendung des §. 271 St.G.B.'s dann ausgeschlossen, wenn die ein Bewirken der falschen Beurkundung enthaltende Handlung des Dritten, Nichtbeamten, den Thatbestand der Teilnahme an dem von dem Beamten vorsätzlich begangenen Vergehen gegen §. 348 St.G.B.'s erfüllt? Setzt die Anwendung des §. 271 St.G.B.'s gegen den Thäter die Feststellung voraus, daß der Beamte, von welchem die falsche Beurkundung vorgenommen worden ist, nicht vorsätzlich gehandelt habe, daß insbesondere die Einwirkung auf den Beamten, durch welche die falsche Beurkundung herbeigeführt worden, in einer Täuschung desselben bestanden habe?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BA130052

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