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Aktenzeichen 2742/85

Datum 12.11.1885

Leitsatz Inwieweit ist der Umstand, daß ein gesetzlich ausgeschlossener Gerichtsschreiber das Protokoll der Hauptverhandlung geführt hat, geeignet, einen Revisionsgrund abzugeben? 2. Erstreckt sich die gesetzliche Notwendigkeit, bei jeder Verurteilung wegen Meineides auf dauernde Unfähigkeit, als Zeuge oder Sachverständiger eidlich vernommen zu werden, zu erkennen, auch auf Verurteilungen wegen versuchten Meineides und Beihilfe zum Meineide?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BA1A0076

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