Ist die Landespolizeibehörde (Regierung) auf Grund des §. 1 des Ges. v. 7. April 1869 befugt, zur Abwehr der Rinderpest die Einfuhr auch anderer als der im §. 2 des Ges. v. 7. April 1869 unter 1 bezeichneten Tiere zu verbieten? Rechtsgültigkeit der Instruktion vom 9. Juni 1873.
Fällt die Berechnung über die Gutschrift von Koupons, welche infolge erteilten Inkassomandates erhoben worden sind, unter den Begriff der Berechnung über ein Guthaben aus einem Anschaffungsgeschäfte im Sinne des Tarifes Nr. II, 4 b zum Reichsgesetze, betreffend die Erhebung von Reichsstempelabgaben, vom 1. Juli 1881 (R.G.Bl. S. 185)?
2. Sind die von dem Bundesrate zur Beseitigung von Zweifeln und Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Auslegung und Anwendung des Reichsstempelabgabengesetzes unter dem 5. Juli 1882 gefaßten Beschlüsse für den Richter bindend?
3. Zur Auslegung des zweiten dieser Bundesratsbeschlüsse.
Genügt bei Entbindung des Angeklagten vom Erscheinen in der Hauptverhandlung die Verlesung des Protokolles über die frühere Vernehmung des Angeklagten, wenn die Verurteilung des Angeklagten auf Grund eines anderen als des bei der früheren Vernehmung für anwendbar erachteten Strafgesetzes erfolgen soll?
2. Welche Bedeutung haben hierbei die Erklärungen des in der Hauptverhandlung anwesenden Vertreters des Angeklagten?
Ist eine gegen ein Mitglied der bewaffneten Macht gerichtete Beleidigung nur alsdann in Beziehung auf dessen Beruf begangen, wenn sie eine dienstliche Thätigkeit desselben zum Gegenstande hat?
Erfordert der §. 191 St.G.B.'s zu seiner Anwendung einen besonderen Antrag des Angeklagten, wenn die stattgefundene Anzeige bei der Behörde gerichtsbekannt geworden war?
Können bei Aufforderung eines Beamten zu einer Verletzung seiner Dienstpflicht, welche zugleich ein Verbrechen begründen würde, die §§. 49 a und 333 St.G.B.'s ideal konkurrieren, oder besteht zwischen beiden bloße Gesetzeskonkurrenz?
Kann durch Erklärung einer falschen Thatsache vor einer zur Entgegennahme derselben nicht befugten Person und Eintragung der Thatsache durch diese Person in das Standesregister eine öffentliche Beurkundung im Sinne des §. 271 St.G.B.'s bewirkt werden?
Liegt der Thatbestand eines mit einem vollendeten Delikte ideal konkurrierenden Versuches eines Deliktes vor, wenn der Thäter den Erfolg der zur Vollendung gekommenen That direkt, den Erfolg der im Versuchsstadium gebliebenen dagegen nur eventuell gewollt hat?
2. Kommt dem Gehilfen zu dem Mordversuche im Sinne des §. 80 St.G.B.'s die Strafmilderung der §§. 49 Abs. 2. 44 Abs. 2 a. a. O. zu statten?