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Aktenzeichen 73/85
Datum 10.02.1885
Leitsatz Ist die Landespolizeibehörde (Regierung) auf Grund des §. 1 des Ges. v. 7. April 1869 befugt, zur Abwehr der Rinderpest die Einfuhr auch anderer als der im §. 2 des Ges. v. 7. April 1869 unter 1 bezeichneten Tiere zu verbieten? Rechtsgültigkeit der Instruktion vom 9. Juni 1873.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B9090037
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