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Aktenzeichen 167/85

Datum 20.02.1885

Leitsatz Genügt bei Entbindung des Angeklagten vom Erscheinen in der Hauptverhandlung die Verlesung des Protokolles über die frühere Vernehmung des Angeklagten, wenn die Verurteilung des Angeklagten auf Grund eines anderen als des bei der früheren Vernehmung für anwendbar erachteten Strafgesetzes erfolgen soll? 2. Welche Bedeutung haben hierbei die Erklärungen des in der Hauptverhandlung anwesenden Vertreters des Angeklagten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B90B0045

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