1. Ist nach französischem Rechte der Vater, welcher während bestehender Ehe das Vermögen seiner minderjährigen Kinder verwaltet, nach den Regeln der Vormundschaft zu behandeln?
2. Macht die Bestellung zum Gegenvormunde den §. 266 Ziff. 1 St.G.B.'s auch dann anwendbar, wenn eine vermeinte Vormundschaft gar nicht besteht?
Was ist für den Thatbestand der Tabaksteuerdefraude unter dem "erzielen einer Nachernte" ohne "Genehmigung der Steuerbehörde" zu verstehen?
Reich 1880 S. 153).
Was ist unter "Transport" auf einer Eisenbahn im Sinne der §§. 315. 316 St.G.B.'s zu verstehen? Setzt insbesondere §. 316 Abs. 2 die Gefährdung eines bestimmten Transportes voraus?
Wird für den Thatbestand des schweren Diebstahles das Begriffsmerkmal des Stehlens aus einem Gebäude oder umschlossenen Raume "mittels Erbrechens von Behältnissen" dadurch ausgeschlossen, daß die Thätigkeit des Erbrechens nicht in demjenigen Gebäude bezw. umschlossenen Raume geschehen ist, aus welchem der Dieb das Behältnis mit seinem Inhalte weggenommen hat?
Was ist in §. 286 St.G.B.'s unter Veranstaltung einer Lotterie zu verstehen?
Kann derjenige, der in Deutschland eine Lotterie veranstaltet hat und deshalb bestraft worden ist, wegen des Verkaufes gleicher Lose, der vor Erlaß des gegen ihn ergangenen Urteiles an anderen Orten vorgenommen worden, nochmals verfolgt werden?
Ist nach §. 7 des in Elsaß-Lothringen geltenden Gesetzes vom 5. Mai 1880 betr. die Erhöhung der Lizenzsteuer, wenn der Kleinverkauf von geistigen Getränken mehrere Vierteljahre fortgesetzt wird, ohne daß die Lizenzgebühren bezahlt werden, die jedesmalige Hinterziehung der vierteljährlich zu zahlenden Lizenzsteuer als ein besonderes Vergehen anzusehen, oder liegt auch in diesem Falle nur der Thatbestand einer einzigen strafbaren Handlung vor?
Gehört zum Thatbestande des Kaufes einer Wahlstimme mehr, als daß der vom Käufer gewährte Vorteil für die Stimmabgabe geleistet ist? Fehlt dieser Vorteil, wenn das Gewährte Ersatz für Reisekosten oder verlorenen Arbeitsverdienst ist?
1. Begriff der "bestimmten" nicht pflichtwidrigen Amtshandlung im Sinne des §. 331 St.G.B.'s, für welche ein Beamter Geschenke oder andere Vorteile annimmt, fordert oder sich versprechen läßt.
2. Erfordert §. 331 a. a. O., daß der Zweck der Geschenke bei der Gewährung ausdrücklich ausgesprochen wurde?
Ist der Konkursgläubiger, welcher in dem Konkurse nicht vollständig befriedigt wird, in dem gegen den Gemeinschuldner wegen Bankerottes eröffneten Strafverfahren als eine "verletzte" Person im Sinne des §. 22 St.P.O. anzusehen?
2. Ist der Ausdruck Vormund in dem §. 22 Nr. 2 St.P.O. auch auf den Gegenvormund der preußischen Vormundschaftsordnung vom 5. Juli 1875 zu beziehen?