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Aktenzeichen 2502/84

Datum 30.10.1884

Leitsatz 1. Ist nach französischem Rechte der Vater, welcher während bestehender Ehe das Vermögen seiner minderjährigen Kinder verwaltet, nach den Regeln der Vormundschaft zu behandeln? 2. Macht die Bestellung zum Gegenvormunde den §. 266 Ziff. 1 St.G.B.'s auch dann anwendbar, wenn eine vermeinte Vormundschaft gar nicht besteht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B8370196

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