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Aktenzeichen 2633/84
Datum 03.11.1884
Leitsatz Wird für den Thatbestand des schweren Diebstahles das Begriffsmerkmal des Stehlens aus einem Gebäude oder umschlossenen Raume "mittels Erbrechens von Behältnissen" dadurch ausgeschlossen, daß die Thätigkeit des Erbrechens nicht in demjenigen Gebäude bezw. umschlossenen Raume geschehen ist, aus welchem der Dieb das Behältnis mit seinem Inhalte weggenommen hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B83A0208
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