Welche Voraussetzungen erfüllen für den Bereich der das Vereins- und Versammlungsrecht regelnden oder beschränkenden Normen das Begriffsmerkmal einer "Versammlung"?
Erfordert die vorsätzliche oder fahrlässige Vergiftung von Gegenständen, welche zum öffentlichen Verkaufe oder Verbrauche bestimmt sind, auf Seite des Thäters Handlungen, durch welche unmittelbar die Vergiftung jener Gegenstände herbeigeführt wurde?
1. Steht dem wegen Teilnahme an einem Morde aus den §§. 211. 47 St.G.B.'s Angeklagten der Grundsatz "ne bis in idem" zur Seite, wenn derselbe früher von der Anklage der Nichtanzeige dieses Mordes (§. 139 St.G.B.'s) rechtskräftig freigesprochen ist?
2. Kann der Grundsatz "ne bis in idem" dadurch Einschränkungen erleiden, daß ein früheres, rechtskräftig gewordenes Strafurteil ausdrücklich erklärt hat, es liege eine "andere That" vor, deren strafgerichtliche Verfolgung in besonderem Verfahren der Staatsanwaltschaft vorbehalten bleiben müsse?
Können die in §. 136 des Vereinszollgesetzes vom 1. Juli 1869 (R.G.Bl. S. 317) vorgesehenen formalen Thatbestände der Kontrebande oder Defraudation zur Herstellung des Thatbestandes eines komplottmäßig von drei oder mehr Personen ausgeführten Zollvergehens im Sinne des §. 146 des gedachten Gesetzes verwertet werden?
Fällt die Bestellung eines notwendigen Verteidigers dann von selbst hinweg, wenn nach Art der Eröffnung des Hauptverfahrens der Grund zur Bestellung weggefallen ist? Muß ein solcher Verteidiger, wenn die Zurücknahme der Bestellung nicht erfolgt ist, als bestellter Verteidiger geladen werden?
Bedingt die Annahme einer gemeinschaftlichen Körperverletzung notwendig die Anwendung desselben Strafgesetzes gegen beide Mitthäter, oder kann der eine aus §. 223 a St.G.B.'s, der andere bei vorliegendem Exzesse seinerseits aus §. 224 das. verurteilt werden?
1. Wer erwirbt nach Art. 716 Code civil das Eigentum an einem auf fremdem Grund und Boden gefundenen Schatze?
2. Kann durch eigenmächtige Teilung einer im Miteigentume befindlichen Sache eine Unterschlagung begangen werden?
Von welchem Tage ab ist in Preußen die Frist zur Nachbringung des Stempels zu berechnen, wenn eine Urkunde über ein zweiseitiges Geschäft von den Kontrahenten nicht an demselben Tage unterschrieben ist?