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Aktenzeichen 3630/90

Datum 03.01.1891

Leitsatz Fällt die Bestellung eines notwendigen Verteidigers dann von selbst hinweg, wenn nach Art der Eröffnung des Hauptverfahrens der Grund zur Bestellung weggefallen ist? Muß ein solcher Verteidiger, wenn die Zurücknahme der Bestellung nicht erfolgt ist, als bestellter Verteidiger geladen werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C25E0266

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