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Aktenzeichen 2033/90
Datum 29.09.1890
Leitsatz Erfordert die vorsätzliche oder fahrlässige Vergiftung von Gegenständen, welche zum öffentlichen Verkaufe oder Verbrauche bestimmt sind, auf Seite des Thäters Handlungen, durch welche unmittelbar die Vergiftung jener Gegenstände herbeigeführt wurde?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C21E0076
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