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Aktenzeichen 3396/90
Datum 16.01.1891
Leitsatz Von welchem Tage ab ist in Preußen die Frist zur Nachbringung des Stempels zu berechnen, wenn eine Urkunde über ein zweiseitiges Geschäft von den Kontrahenten nicht an demselben Tage unterschrieben ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C2610274
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