1. Darf über ein in der Hauptverhandlung bei der mit fünf Mitgliedern besetzten Strafkammer angebrachtes Ablehnungsgesuch nach dem Ausscheiden der abgelehnten Richter von der Strafkammer in der Besetzung von nur drei Mitgliedern verhandelt und entschieden werden?
2. Sind die in einer nicht erweislich wahren Strafanzeige enthaltenen, an und für sich ehrenkränkenden Äußerungen sämtlich notwendigerweise deshalb strafbar, weil bei einer dieser Äußerungen die Absicht zu beleidigen aus der Form hervorgeht?
Wird dadurch, daß eine Äußerung in einer, nur von Vereinsmitgliedern besuchten und nur diesen zugänglichen Versammlung eines Vereines geschieht, schlechthin deren Öffentlichkeit im Sinne des §. 166 St.G.B.'s ausgeschlossen?
Steht ein uneheliches Kind zu dem Ehemanne seiner Mutter in einem Verhältnisse, welches die Verkuppelung des Kindes durch den Ehemann als schwere Kuppelei qualifiziert?
Ist zu der in den §§. 43. 65 des Gesetzes, betreffend die Besteuerung des Branntweines, vom 8. Juli 1868 (B.G.Bl. S. 384) vorgesehenen Übertretung ein Verschulden des Thäters erforderlich?
Inwieweit ist eine von Amts wegen vorgenommene Ergänzung oder Berichtigung des Sitzungsprotokolles bei der Prüfung des eingelegten Rechtsmittels zu berücksichtigen?
Ist im Geltungsbereiche der Städteordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856 und im Sinne des §. 196 St.G.B.'s der Bürgermeister der amtlich Vorgesetzte der Bezirksvorsteher?
Befindet sich nach §§. 413 flg. 417 I. 14 preuß. A.L.R.'s der Jagdberechtigte in der rechtmäßigen Ausübung seines Rechtes, wenn er einem auf frischer That betroffenen, ihm bekannten Jagdfrevler das Gewehr bezw. Jagdgerät abpfändet?
Genießen die mittels des patentierten Verfahrens hergestellten Arzneien den Schutz des Patentgesetzes? Treffen die Strafandrohungen dieses Gesetzes auch den Transithandel? Kann sich in dieser Beziehung der Angeklagte mit dem Einwande des Irrtumes schützen?
Kann eine im Verkaufsladen aufgestellte Standdose, in welcher die feilgehaltene Ware sich befindet, als Verpackung dieser Ware im Sinne des Reichsgesetzes über Markenschutz aufgefaßt werden?