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Aktenzeichen 2121/90
Datum 16.10.1890
Leitsatz Befindet sich nach §§. 413 flg. 417 I. 14 preuß. A.L.R.'s der Jagdberechtigte in der rechtmäßigen Ausübung seines Rechtes, wenn er einem auf frischer That betroffenen, ihm bekannten Jagdfrevler das Gewehr bezw. Jagdgerät abpfändet?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C24B0203
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