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Aktenzeichen 3245/90

Datum 07.01.1891

Leitsatz Ist zu der in den §§. 43. 65 des Gesetzes, betreffend die Besteuerung des Branntweines, vom 8. Juli 1868 (B.G.Bl. S. 384) vorgesehenen Übertretung ein Verschulden des Thäters erforderlich?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C25C0259

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