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Aktenzeichen 2721/90
Datum 19.12.1890
Leitsatz 1. Darf über ein in der Hauptverhandlung bei der mit fünf Mitgliedern besetzten Strafkammer angebrachtes Ablehnungsgesuch nach dem Ausscheiden der abgelehnten Richter von der Strafkammer in der Besetzung von nur drei Mitgliedern verhandelt und entschieden werden? 2. Sind die in einer nicht erweislich wahren Strafanzeige enthaltenen, an und für sich ehrenkränkenden Äußerungen sämtlich notwendigerweise deshalb strafbar, weil bei einer dieser Äußerungen die Absicht zu beleidigen aus der Form hervorgeht?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C2590250
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