1. Liegt ein Revisionsgrund darin, daß die Urteilsformel das Vergehen nur als vorsätzliche Körperverletzung bezeichnet, während es sich um das Vergehen des §. 340 St.G.B.'s handelt?
2. Erscheint die verspätete Absetzung des Urteiles als Verletzung einer Rechtsnorm?
1. Hat der Richter, wenn er von der Beleidigung aus §. 186 St.G.B.'s, welche den Gegenstand der Anklage bildet, freispricht, noch in eine Erörterung darüber einzutreten, ob nicht eine aus §. 185 St.G.B.'s strafbare Beleidigung übrig bleibt?
2. Läßt sich bei der Abstimmung die Frage nach der Beweislichkeit der behaupteten Thatsache dergestalt von der Frage nach dem Vorhandensein der übrigen Momente des Thatbestandes einer aus §. 186 strafbaren Beleidigung abtrennen, daß die für die Schuldfrage gesetzlich erforderliche Majorität für jede der beiden Fragen besonders berechnet wird?
Maß der Strafe des Gehilfen im Verhältnis zu berjenigen des Thäters und Ausmessung der Strafe des Gehilfen zu einem vom Thäter nur versuchten Vergehen.
1. Welches Strafgesetz ist anzuwenden, wenn der Thatbestand des Deliktes aus einer Mehrheit von einzelnen Thätigkeitsakten besteht, und während der Vornahme dieser einzelnen Akte die Gesetzgebung gewechselt hat?
2. Was gehört zur Vollendung des Beiseiteschaffens und der Aufstellung erdichteter Rechtsgeschäfte im Sinne von §. 209 Nr. 1 u. 2 der Konkursordnung?
3. Kann aus dem Umstande, daß im Vorbereitungsverfahren ein nicht verfassungsmäßig berufener Vorsitzender der Strafkammer thätig gewesen, ein Revisionsgrund abgeleitet werden?
Auslegung und Anwendung des Gesetzes vom 30. November 1874 über den Markenschutz, §§. 13. 14. 18. 20 (R.G.Bl. S. 143). Auslegung des Art. 17 der Konvention vom 17. Dezember 1871 zwischen Deutschland und den vereinigten Staaten von Amerika (R.G.Bl. 1872 S. 106).
Macht sich der nach preuß. Vormundschaftsordnung ernannte Gegenvormund der Untreue schuldig, wenn er das ihm vom Vormund zur Verwaltung übergebene Sparkassenbuch des Mündels in seinem, des Gegenvormundes, Interesse verpfändet und auf Rückkauf verkauft?
Was ist unter "Vermögensvorteil" in §. 2 des Gesetzes vom 21. Mai 1878 betr. Zuwiderhandlungen gegen die zur Abwehr der Rinderpest erlassenen Vieheinfuhrverbote (R.G.Bl. S. 95) zu verstehen?