30. Ist der Strafrichter berechtigt, bei Feststellung der Voraussetzungen eines im wiederholten Rückfalle verübten Diebstahles Vorbestrafungen, welche der Angeklagte vor vollendetem zwölften Lebensjahre erlitten hat, außer Betracht zu lassen?
!Y!St.G.B. §§. 242. 244. 245. 55. 56. 57.
31. Bedürfen polizeiliche Verfügungen, mittels deren Versammlungen, weil in ihnen gesetzwidrige Umsturzbestrebungen zu Tage treten, verboten oder aufgelöst werden, zu ihrer rechtlichen Wirksamkeit einer besonderen Form, namentlich einer ausdrücklichen Bezugnahme auf das Sozialistengesetz?
!Y!Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 §§. 9. 10. 17. 18. 6. 8. 12. 13. 15. 16. 17. 21 (R.G.Bl. S. 351).
14. Ist nach bremischem Rechte die Mutter als die zu Strafanträgen gemäß §. 65 St.G.B.'s berechtigte gesetzliche Vertreterin ihres minderjährigen unehelichen Kindes anzusehen?
!Y!Vormundschaftsordnung für Bremen vom 14. Mai 1882 §. 8 (Gesetzbl. S. 81).
15. Erfordert die Beschlagnahme von Uberführungsstücken nach Maßgabe der §§. 94 flg. St.P.O., um wirksam zu sein und eine Verstrickung im Sinne des §. 137 St.G.B.'s herzustellen, eine Besitzergreifung seitens der Behörde oder genügt dazu eine bloße Beschlagnahmeverfügung, und unter welchen Voraussetzungen?
16. Kann sich der Unternehmer einer der behördlichen Genehmigung unterstehenden gewerblichen Anlage gegen den Vorwurf, daß er es fahrlässigerweise unterlassen, eine zur Sicherheit der Arbeiter erforderliche Schutzvorrichtung herzustellen, mit dem Einwande schützen, daß die ihm erteilte Konzessionsurkunde die Herstellung einer solchen Vorrichtung nicht vorgesehen habe?
!Y!R.Gew.O. §§. 16. 17. 18. 120.
!Y!St.G.B. §. 222.
17. Hat ein Schriftstück, welches die Ladung eines Angeklagten zur Hauptverhandlung enthält, die Eigenschaft einer öffentlichen Urkunde auch dann, wenn es nicht von dem Staatsanwalte, sondern von dem Vorsitzenden des Gerichtes ausgestellt und unterzeichnet ist?
!Y!St.G.B. §. 267.
!Y!St.P.O. §§. 213. 215.
18. Ist der Mieter einer Wohnung, welcher eingebrachte Sachen wider den Willen des Vermieters aus der Wohnung wegschafft, auch dann strafbar, wenn die von ihm zurückgelassenen Sachen zur Deckung der Mietsschuld genügen?
!Y!St.G.B. §. 289.
!Y!A.L.R. I. 21 §. 395.
!Y!Preuß. A.G.O. Anh. §. 302 zu §. 60 I. 44.
19. Ist es ein Erfordernis für den strafbaren Versuch, daß das Objekt des Verbrechens zur Zeit der vorgenommenen Handlung von derselben hatte getroffen werden können?
!Y!St.G.B. §. 43.