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Aktenzeichen 1505/88

Datum 10.07.1888

Leitsatz 18. Ist der Mieter einer Wohnung, welcher eingebrachte Sachen wider den Willen des Vermieters aus der Wohnung wegschafft, auch dann strafbar, wenn die von ihm zurückgelassenen Sachen zur Deckung der Mietsschuld genügen? !Y!St.G.B. §. 289. !Y!A.L.R. I. 21 §. 395. !Y!Preuß. A.G.O. Anh. §. 302 zu §. 60 I. 44.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BF120080

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