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Aktenzeichen 1720/88

Datum 01.10.1888

Leitsatz 31. Bedürfen polizeiliche Verfügungen, mittels deren Versammlungen, weil in ihnen gesetzwidrige Umsturzbestrebungen zu Tage treten, verboten oder aufgelöst werden, zu ihrer rechtlichen Wirksamkeit einer besonderen Form, namentlich einer ausdrücklichen Bezugnahme auf das Sozialistengesetz? !Y!Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 §§. 9. 10. 17. 18. 6. 8. 12. 13. 15. 16. 17. 21 (R.G.Bl. S. 351).

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BF1F0119

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