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Aktenzeichen 1361/88

Datum 06.07.1888

Leitsatz 17. Hat ein Schriftstück, welches die Ladung eines Angeklagten zur Hauptverhandlung enthält, die Eigenschaft einer öffentlichen Urkunde auch dann, wenn es nicht von dem Staatsanwalte, sondern von dem Vorsitzenden des Gerichtes ausgestellt und unterzeichnet ist? !Y!St.G.B. §. 267. !Y!St.P.O. §§. 213. 215.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BF110076

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