1. Kann der Thatbestand intellektueller Urkundenfälschung darin erkannt werden, daß jemand in einer öffentlichen Urkunde als Bevollmächtigter eines Dritten aufgeführt wird, während in Wahrheit wegen Handlungsunfähigkeit des Vollmachtgebers der Vollmachtsauftrag ungültig ist?
2. Was ist unter dem "vorsätzlichen Bewirken" einer falschen öffentlichen Beurkundung zu verstehen?
Nach welchen Bestimmungen richtet sich die Verjährung einer strafbaren Verbreitung von Druckschriften: a. wenn der Inhalt der Druckschrift die Strafbarkeit begründet, b. wenn schon die Verbreitung an sich nach dem Gesetze vom 21. Oktober 1878 wider die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie verboten war?
Wird das Thatbestandsmerkmal einer zur "fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl" geschlossenen Verbindung im Sinne des §. 243 Nr. 6 St.G.B.'s dadurch ausgeschlossen, daß der Zweck der Verbindung dem Orte oder der Zeit nach begrenzt ist?
Wird für den Thatbestand schweren, mittels Einschleichens verübten Diebstahles das gesetzliche Merkmal "diebischer Absicht" dadurch ausgeschlossen, daß angenommen wird, die ursprüngliche, beim Einschleichen vorhanden gewesene Absicht sei nur auf Mundraub gerichtet gewesen?
Steht die Nr. 6 der preußischen Kabinettsordre vom 14. Mai 1825 betr. die Schulzucht (G.S. S. 149), nach welcher ein Mißbrauch des Züchtigungsrechtes nur, wenn dem Kinde eine wirkliche Verletzung zugefügt ist, an dem Lehrer im gerichtlichen Wege bestraft werden kann, noch zu Recht?
1. Was ist unter den mit dem bischöflichen Amte verbundenen Rechten und geistlichen Verrichtungen im Sinne des §. 4 des preuß. Gesetzes vom 20. Mai 1874 über die Verwaltung erledigter katholischer Bistümer (G.S. S. 135) zu verstehen?
2. Kanonische Suspension eines Geistlichen, insbesondere ex informata conscientia.
Darf der Gerichtsvorsitzende die Aufnahme des Beweises einem beisitzenden Richter übertragen? Ist anzunehmen, daß auf einer solchen Übertragung das Urteil beruhen könne?
Wird durch einen ohne Einspruch gebliebenen amtsrichterlichen Strafbefehl wegen Übertretung einer Polizeiverordnung die öffentliche Klage verbraucht, welche dieselbe Handlung als Vergehen gegen eine Strafvorschrift des Strafgesetzbuches verfolgt?