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Aktenzeichen 2653/83

Datum 18.12.1883

Leitsatz Steht die Nr. 6 der preußischen Kabinettsordre vom 14. Mai 1825 betr. die Schulzucht (G.S. S. 149), nach welcher ein Mißbrauch des Züchtigungsrechtes nur, wenn dem Kinde eine wirkliche Verletzung zugefügt ist, an dem Lehrer im gerichtlichen Wege bestraft werden kann, noch zu Recht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B6610302

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