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Aktenzeichen C. 1/83

Datum 15.12.1883

Leitsatz Nach welchen Bestimmungen richtet sich die Verjährung einer strafbaren Verbreitung von Druckschriften: a. wenn der Inhalt der Druckschrift die Strafbarkeit begründet, b. wenn schon die Verbreitung an sich nach dem Gesetze vom 21. Oktober 1878 wider die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie verboten war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B65C0291

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