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Aktenzeichen 2975/83
Datum 20.12.1883
Leitsatz Wird für den Thatbestand schweren, mittels Einschleichens verübten Diebstahles das gesetzliche Merkmal "diebischer Absicht" dadurch ausgeschlossen, daß angenommen wird, die ursprüngliche, beim Einschleichen vorhanden gewesene Absicht sei nur auf Mundraub gerichtet gewesen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B65F0297
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