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Aktenzeichen 2671/83

Datum 06.12.1883

Leitsatz 1. Kann der Thatbestand intellektueller Urkundenfälschung darin erkannt werden, daß jemand in einer öffentlichen Urkunde als Bevollmächtigter eines Dritten aufgeführt wird, während in Wahrheit wegen Handlungsunfähigkeit des Vollmachtgebers der Vollmachtsauftrag ungültig ist? 2. Was ist unter dem "vorsätzlichen Bewirken" einer falschen öffentlichen Beurkundung zu verstehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B65B0288

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