Wird der §. 73 St.G.B.'s verletzt, wenn das Gericht bei ideell konkurrierenden Strafthaten unter das Strafminimum oder die absolut bestimmte Strafe des milderen Gesetzes hinabgeht?
Bleibt die Vorschrift des §. 19 Abs. 2 St.G.B.'s, nach welcher die Dauer der Zuchthausstrafe nur nach vollen Monaten bemessen werden darf, in den Fällen außer Anwendung, in welchen nur mit Zuchthausstrafe bedrohte und zu bestrafende Verbrechen konkurrieren, daher die auszusprechende Gesamtzuchthausstrafe vom Richter frei zu bemessen ist?
Ist ein Mitglied des Ausschusses einer bayerischen Landgemeinde, welches mit Verwaltung der Kasse für bestimmte Gemeindeeinkünfte betraut ist, Beamter im Sinne des §. 359 St.G.B.'s?
Ist der §. 3 des Reichsgesetzes vom 1. Juli 1881 über die Erhebung von Reichsstempelabgaben (R.G.Bl. S. 1853) auch in dem Falle zur Anwendung zu bringen, daß die Aktien, Anteilsscheine und Interimsscheine noch nicht urkundlich festgestellt worden sind?
Ist der in §. 136 St.G.B.'s dem amtlichen Siegel gewährte Schutz davon abhängig, daß der Beamte das Siegel in Ausübung der durch sein Amt begründeten Befugnisse angelegt hat?
1. Welches ist das rechtliche Verhältnis zwischen dem Verbrechensthatbestande gemeiner Urkundenfälschung und dem Thatbestande der als Übertretung zu behandelnden Fälschung von Legitimationspapieren, Zeugnissen 2c "zum Zwecke besseren Fortkommens"?
2. Wird das Thatbestandsmerkmal des "Zweckes besseren Fortkommens" insbesondere dadurch ausgeschlossen, daß die Fälschung eines Zeugnisses oder sonstigen Legitimationsausweises in der Absicht erfolgt ist, durch Vorzeigung der gefälschten Urkunde landesübliche Ortsgeschenke oder ähnliche Bettlergaben zu erschleichen, welche nach Herkommen oder Vereinsstatut nur gegen Vorzeigung jener Legitimationsausweise verabfolgt werden?
1. Welchen Einfluß hat das civilrechtliche Verhältnis der Beteiligten zu dem Wohnraume für den Thatbestand des Hausfriedensbruches?
2. Ist das Bewußtsein von der Widerrechtlichkeit des Eindringens oder Verweilens erforderlich und vom Gerichte erster Instanz festzustellen?
3. Versteht der §. 123 Abs. 2 St.G.B.'s unter Waffen nur solche im technischen Sinne oder auch andere gefährliche Werkzeuge? Genügt schon das Beisichtragen?
Stellt die Unterlassung einer Mitteilung des Vorsitzenden an den Angeklagten von dem Inhalte des in seiner Abwesenheit Verhandelten unter allen Umständen einen Revisionsgrund dar?