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Aktenzeichen 274/83

Datum 15.02.1883

Leitsatz 1. Welches ist das rechtliche Verhältnis zwischen dem Verbrechensthatbestande gemeiner Urkundenfälschung und dem Thatbestande der als Übertretung zu behandelnden Fälschung von Legitimationspapieren, Zeugnissen 2c "zum Zwecke besseren Fortkommens"? 2. Wird das Thatbestandsmerkmal des "Zweckes besseren Fortkommens" insbesondere dadurch ausgeschlossen, daß die Fälschung eines Zeugnisses oder sonstigen Legitimationsausweises in der Absicht erfolgt ist, durch Vorzeigung der gefälschten Urkunde landesübliche Ortsgeschenke oder ähnliche Bettlergaben zu erschleichen, welche nach Herkommen oder Vereinsstatut nur gegen Vorzeigung jener Legitimationsausweise verabfolgt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B50D0037

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