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Aktenzeichen 3233/82

Datum 18.01.1883

Leitsatz 1. Welchen Einfluß hat das civilrechtliche Verhältnis der Beteiligten zu dem Wohnraume für den Thatbestand des Hausfriedensbruches? 2. Ist das Bewußtsein von der Widerrechtlichkeit des Eindringens oder Verweilens erforderlich und vom Gerichte erster Instanz festzustellen? 3. Versteht der §. 123 Abs. 2 St.G.B.'s unter Waffen nur solche im technischen Sinne oder auch andere gefährliche Werkzeuge? Genügt schon das Beisichtragen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B50F0044

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