Ein Verteidiger, der Briefe des in Haft befindlichen Beschuldigten aus dem Gefängnisse befördert und dabei die Überwachung umgeht, macht sich nicht des Vergehens gegen den § 133 StGB. schuldig. Diese Vorschrift ist auf den Fall auch nicht entsprechend anzuwenden.
Wann beginnt in den Fällen des § 4 Nr. 2 die Frist des § 9 Nr. 1 ReichsfluchtsteuerVO., wenn sich der Reichsfluchtsteuerbetrag nachträglich erhöht, weil der zunächst maßgebende Vermögenssteuerbescheid später berichtigt wird?
Ein allgemeiner Entschluß, zahlreiche Straftaten zu begehen, deren Ausführung nach Ort, Zeit und Art noch ungewiß ist, rechtfertigt nicht die Annahme einer Fortsetzungstat.
1. Ist die Reichsschrifttumskammer i. S. des § 164 StGB. eine Behörde?
2. Gilt dasselbe für den ihr als Fachverband eingegliederten Reichsverband des Adreß- und Anzeigenbuchverlagsgewerbes?
Unter welchen Umständen liegt ein Revisionsgrund vor, wenn sich nach der Vereidigung eines Zeugen ergeben hat, daß er gemäß dem § 60 Nr. 3 StPO. hätte unvereidigt bleiben müssen?
Schließt es das Verbot des § 252 StPO. aus, daß der Polizeibeamte über den Inhalt der Aussage als Zeuge gehört wird, der den Zeugen früher vernommen hat, und daß ihm dabei die Niederschrift über die frühere Vernehmung durch Verlesen vorgehalten wird?