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Aktenzeichen 2 D 228/38
Datum 19.05.1938
Leitsatz Welchem Gesetz ist die Strafe zu entnehmen, wenn Betrug mit schwerer Privaturkundenfälschung tateinheitlich zusammentrifft?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F5460205
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