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Aktenzeichen 2 D 461/37

Datum 22.11.1937

Leitsatz 1. Ist die Reichsschrifttumskammer i. S. des § 164 StGB. eine Behörde? 2. Gilt dasselbe für den ihr als Fachverband eingegliederten Reichsverband des Adreß- und Anzeigenbuchverlagsgewerbes?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F54A0216

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