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Aktenzeichen 1 D 841/37

Datum 20.05.1938

Leitsatz Wann beginnt in den Fällen des § 4 Nr. 2 die Frist des § 9 Nr. 1 ReichsfluchtsteuerVO., wenn sich der Reichsfluchtsteuerbetrag nachträglich erhöht, weil der zunächst maßgebende Vermögenssteuerbescheid später berichtigt wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F5470208

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