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Aktenzeichen 2 D 232/38
Datum 23.05.1938
Leitsatz Unter welchen Umständen liegt ein Revisionsgrund vor, wenn sich nach der Vereidigung eines Zeugen ergeben hat, daß er gemäß dem § 60 Nr. 3 StPO. hätte unvereidigt bleiben müssen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F54B0219
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