Die öffentliche Klage ist i. S. des § 472 RAbgO. "wegen einer Steuerzuwiderhandlung" erhoben, wenn der geschichtliche Vorgang, den der Eröffnungsbeschluß zur Entscheidung gestellt hat, den Gesichtspunkt der Steuerzuwiderhandlung umfaßt, einerlei ob der Beschluß ihn ausdrücklich geltend macht oder nicht.
1. In welchem Verhältnis steht ein Vergehen gegen den § 36 Abs. 1 Nr. 7 DevVO. 1932 (Genehmigungerschleichung) zu den Vergehen gegen die §§ 12, 14 Abs. 1, 36 Abs. 1 Nr. 3 DevVO. 1932?
2. Ist es zulässig, bei der Strafzumessung auszusprechen, das Gericht würde auch dann zu derselben Strafe gekommen sein, wenn zwischen den einzelnen Straftaten ein anderes rechtliches Verhältnis vorläge?
3. Ist bei der Annahme eines besonders schweren Falles i. S. des § 36 DevVO. 1932 ein Hinweis nach dem § 265 StPO. notwendig?
Genügt es zum Begriffe der "Beschäftigung im Haushalt", daß eine Geschäftsangestellte regelmäßig bestimmte Mahlzeiten in dem Haushalte des Geschäftsherrn einnimmt und gewisse Arbeiten, die sie regelmäßig, wenn auch nicht gerade jeden Tag, für das Geschäft zu leisten hat, in der an das Geschäft anstoßenden Familienwohnung des Dienstherrn verrichtet?
1. Haftet der Vertretene gemäß dem § 416 Abs. 1 RAbgO. auch dann für die Steuerzuwiderhandlung eines Vertreters, Verwalters oder Bevollmächtigten i. S. des § 107 RAbgO., wenn das Verfahren gegen ihn auf Grund des StraffreiheitsG. v. 7. August 1934 eingestellt worden ist?
2. Erstreckt sich die Haftung des Vertretenen auch auf den Wertersatz?
Wie ist bei der Rassenschande der Begriff des "Geschlechtsverkehrs" gegenüber dem der "unzüchtigen Handlung" abzugrenzen?
Kommt es darauf an, ob der Verkehr beischlafähnlich ist?
Darf das Gericht das schriftliche Gutachten eines Sachverständigen, der vor der Hauptverhandlung verstorben ist, als Beweismittel für die Wahrnehmungen oder Urteile verwenden, die der Verstorbene darin bekundet hat?