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Aktenzeichen 3 D 790/36
Datum 17.12.1936
Leitsatz Die öffentliche Klage ist i. S. des § 472 RAbgO. "wegen einer Steuerzuwiderhandlung" erhoben, wenn der geschichtliche Vorgang, den der Eröffnungsbeschluß zur Entscheidung gestellt hat, den Gesichtspunkt der Steuerzuwiderhandlung umfaßt, einerlei ob der Beschluß ihn ausdrücklich geltend macht oder nicht.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F37A0396
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