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Aktenzeichen 3 D 722/36

Datum 17.12.1936

Leitsatz Genügt es zum Begriffe der "Beschäftigung im Haushalt", daß eine Geschäftsangestellte regelmäßig bestimmte Mahlzeiten in dem Haushalte des Geschäftsherrn einnimmt und gewisse Arbeiten, die sie regelmäßig, wenn auch nicht gerade jeden Tag, für das Geschäft zu leisten hat, in der an das Geschäft anstoßenden Familienwohnung des Dienstherrn verrichtet?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F4010001

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