Ist die eidesstattliche Versicherung eines Dritten ein zulässiges Beweismittel für die Glaubhaftmachung einer thatsächlichen Behauptung im Sinne des §. 266 C.P.O., sodaß die Gerichte zur Abnahme bezw. Entgegennahme derartiger Versicherungen im Sinne des §. 156 St.G.B.'s zuständig sind und die wissentlich falsche Abgabe einer solchen Versicherung der Strafbestimmung des §. 156 a. a. O. unterfällt?
Kann nach preußischem Rechte, wenn eine Hypothekenforderung gepfändet ist, in einer Verfügung des Schuldners über die Hypothekenurkunde der Thatbestand des Arrestbruches gefunden werden?
1. Kann eine wegen Defraudation indirekter Steuern erkannte nicht beizutreibende Geldstrafe in Preußen nur in Gefängnis- oder auch in Haftstrafe umgewandelt werden?
2. Findet die Bestimmung in §. 28 Abs. 2 St.G.B.'s auch bei gleichzeitiger Umwandelung mehrerer wegen Vergehen erkannter Geldstrafen von nicht über M 600 Anwendung?
1. Ist zum Begriffe des Widerstandleistens in §. 679 C.P.O. eine Thätlichkeit erforderlich?
2. Ist die daselbst vorgeschriebene Zuziehung zweier großjähriger Männer oder eines Gemeinde- oder Polizeibeamten derart wesentlich, daß sie die Rechtmäßigkeit der Amtshandlung des Vollstreckungsbeamten bedingt?
Hat das durch das preußische Reglement für die Gefängnisse der Instizverwaltung vom 16. März 1881 eingeführte Gefangenbuch II den Charakter einer öffentlichen Urkunde?
Ist die Absicht des Gläubigers, seinen Schuldner, der die Schuld bestreitet, ohne vorgängiges Prozeßverfahren und richterliches Urteil zur Zahlung zu nötigen, auf einen rechtswidrigen Vermögensvorteil gerichtet?
Ist in betreff der Vorschriften in den §§. 196. 197 St.G.B.'s der Bundesrat als eine Behörde oder als eine politische Körperschaft, bezw. eine gesetzgebende Versammlung zu betrachten? Identität des Bundesrates trotz des Wechsels seiner Mitglieder. Was ist zum Beweise, daß der Bundesrat seine Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt habe, erforderlich? Gehört dazu insbesondere die Gegenzeichnung des Reichskanzlers?
1. Ist der Nachweis einer Fälschung des Hauptverhandlungsprotokolles hinsichtlich solcher thatsächlichen Vorgänge zuzulassen, welche, auch wenn sie sich anders, als das Protokoll sie darstellt, verhalten haben, nicht geeignet sein würden, eine Revisionsbeschwerde zu begründen?
2. Liegt in der Verlesung einer vor der Hauptverhandlung vom Dolmetscher angefertigten schriftlichen Übersetzung eine vom Dolmetschereide umfaßte und zulässige Übertragung?