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Aktenzeichen 2804/82
Datum 02.01.1883
Leitsatz 1. Kann eine wegen Defraudation indirekter Steuern erkannte nicht beizutreibende Geldstrafe in Preußen nur in Gefängnis- oder auch in Haftstrafe umgewandelt werden? 2. Findet die Bestimmung in §. 28 Abs. 2 St.G.B.'s auch bei gleichzeitiger Umwandelung mehrerer wegen Vergehen erkannter Geldstrafen von nicht über M 600 Anwendung?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B46D0368
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