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Aktenzeichen 1918/82
Datum 14.12.1882
Leitsatz Ist in betreff der Vorschriften in den §§. 196. 197 St.G.B.'s der Bundesrat als eine Behörde oder als eine politische Körperschaft, bezw. eine gesetzgebende Versammlung zu betrachten? Identität des Bundesrates trotz des Wechsels seiner Mitglieder. Was ist zum Beweise, daß der Bundesrat seine Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt habe, erforderlich? Gehört dazu insbesondere die Gegenzeichnung des Reichskanzlers?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B4730382
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