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Aktenzeichen 2729/82

Datum 01.12.1882

Leitsatz Ist die eidesstattliche Versicherung eines Dritten ein zulässiges Beweismittel für die Glaubhaftmachung einer thatsächlichen Behauptung im Sinne des §. 266 C.P.O., sodaß die Gerichte zur Abnahme bezw. Entgegennahme derartiger Versicherungen im Sinne des §. 156 St.G.B.'s zuständig sind und die wissentlich falsche Abgabe einer solchen Versicherung der Strafbestimmung des §. 156 a. a. O. unterfällt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B4570287

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