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Aktenzeichen 2957/82

Datum 14.12.1882

Leitsatz 1. Ist der Nachweis einer Fälschung des Hauptverhandlungsprotokolles hinsichtlich solcher thatsächlichen Vorgänge zuzulassen, welche, auch wenn sie sich anders, als das Protokoll sie darstellt, verhalten haben, nicht geeignet sein würden, eine Revisionsbeschwerde zu begründen? 2. Liegt in der Verlesung einer vor der Hauptverhandlung vom Dolmetscher angefertigten schriftlichen Übersetzung eine vom Dolmetschereide umfaßte und zulässige Übertragung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B4740388

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