1. Wie ist das Oberkriegsgericht als Berufungsgericht zu besetzen, wenn das Kriegsgericht zu Unrecht mit drei statt mit fünf Richtern besetzt gewesen ist?
2. Muß das Oberkriegsgericht in einem solchen Falle die Sache nach § 314 Abs. 2 MStGO. an das Kriegsgericht zurückverweisen?
3. Ist § 318 Nr. 1 MStGO. verletzt, wenn das Oberkriegsgericht als Berufungsgericht zu Unrecht mit sieben statt mit fünf Richtern besetzt gewesen ist?
1. Kann ein Apotheker strafbar sein, wenn er Betäubungsmittel erwirbt?
2. Verstößt ein Apotheker gegen das Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln v. 10. Dezember 1929 (RGBl. I S. 215), wenn er Betäubungsmittel ohne Erlaubnis aus der Apotheke in andere Räume außerhalb des Apothekenbetriebes verbringt?
Macht sich des Betruges schuldig, wer im Zwangsversteigerungsverfahren Kosten der Rechtsverfolgung i. S. des § 10 Abs. 2 ZVG., die in Wirklichkeit nicht entstanden sind, zur Aufnahme in den Teilungsplan anmeldet?
1. Liegt Bandenschmuggel vor, wenn ein Schmuggler die zwei diensttuenden Zollbeamten durch Bestechung veranlaßt, bei der Zollabfertigung falsch zu wiegen und einen zu niedrigen Zoll zu erheben?
2. Ist die Angabe eines falschen Gewichts in der Zollquittung eine Falschbeurkundung im Amt?
1. Zum Begriffe des "Verletzten" nach § 61 Nr. 2 StPO. (n. F.).
2. Ist die ausgebeutete Dirne in dem Strafverfahren gegen den Zuhälter im Sinne der genannten Vorschrift "Verletzte"?
1. Bleibt eine Revision, die nur auf Verletzung des § 51 Abs. 2 StGB. gestützt wird, auf den Strafausspruch beschränkt?
2. Verhältnis der Abs. 1 und 2 des § 51 n. F. StGB. zueinander.
Für die Aburteilung eines Verbrechens gegen § 5 Abs. 2 Nr. 2 der VO. d. RPräs. zum Schutze von Volk und Staat v. 28. Februar 1933 ist, soweit nicht das Sondergericht in Frage kommt, das Schwurgericht zuständig.
1. Ist die Unterzeichnung einer eidesstattlichen Versicherung durch einen Vertreter mit dem Namen des Vertretenen zulässig?
2. Kann die schriftliche Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung unter falschem Namen außer dem Tatbestand der Urkundenfälschung auch den des § 156 StGB. erfüllen?
Ist es zulässig, daß Abschriften der Anklageschrift, in der die wesentlichen Ergebnisse der Ermittelungen dargestellt sind, den Schöffen oder Geschworenen zum Gebrauch für die Hauptverhandlung überlassen werden?
Kann die Revision gegen ein Urteil, das das Verfahren auf Grund des StraffreiheitsG. v. 7. Aug. 1934 eingestellt hat, auf die Behauptung gestützt werden, der Angeklagte sei unschuldig?