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Aktenzeichen 4 D 787/34

Datum 08.02.1935

Leitsatz Ist es zulässig, daß Abschriften der Anklageschrift, in der die wesentlichen Ergebnisse der Ermittelungen dargestellt sind, den Schöffen oder Geschworenen zum Gebrauch für die Hauptverhandlung überlassen werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F2230120

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