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Aktenzeichen 2 D 4/35

Datum 07.02.1935

Leitsatz 1. Ist die Unterzeichnung einer eidesstattlichen Versicherung durch einen Vertreter mit dem Namen des Vertretenen zulässig? 2. Kann die schriftliche Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung unter falschem Namen außer dem Tatbestand der Urkundenfälschung auch den des § 156 StGB. erfüllen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F2220117

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