1. Ist es rechtlich möglich, daß zwei Männer ein Verbrechen gegen den § 176 Abs. 1 Nr. 2 StGB. in Mittäterschaft begehen?
2. Ist es zulässig, Täterschaft und Beihilfe wahlweise festzustellen?
1. Bedeutet es ein ungenehmigtes Verfügen über eine Forderung in ausländischer Währung, wenn jemand eine solche Forderung, die er mit Genehmigung für einen bestimmten Zweck erworben hat, auf ein laufendes Konto bei einer Bank überweist, bei der er in Schuld steht?
2. Zum Tatbestande des Erschleichens von Devisengenehmigungen.
3. Zur Auslegung des Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit bei Devisenzuwiderhandlungen v. 15. Dezember 1936 (RGBl. I S. 1015).
1. Ein Urteil, das entgegen der Vorschrift des § 173 Abs. 1 GVG. unter Ausschluß der Öffentlichkeit verkündet wird, ist nicht ohne weiteres unwirksam.
2. Der Verfahrensverstoß bildet auch keinen unbedingten Revisionsgrund.
Ein versuchtes Verbrechen der Rassenschande liegt auch dann vor, wenn die weibliche Beteiligte noch nicht einverstanden ist, die Handlung des Täters aber unmittelbar darauf gerichtet ist, die Beteiligte zum Geschlechtsverkehr mit ihm zu veranlassen.
1. Ist zur Anzeige nach dem § 21 der VO. z. Schutze des Deutschen Volkes v. 4. Februar 1933 (RGBl. I S. 35) verpflichtet, wer glaubhafte Kenntnis davon erhält, daß im Ausland eine zur Verbreitung in Deutschland bestimmte periodische Druckschrift hochverräterischen Inhaltes erscheint?
2. Ist die Anzeigepflicht nach dem § 139 StGB. alter oder neuer Fassung begründet?