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Aktenzeichen 3 D 952/37
Datum 09.12.1937
Leitsatz Ein versuchtes Verbrechen der Rassenschande liegt auch dann vor, wenn die weibliche Beteiligte noch nicht einverstanden ist, die Handlung des Täters aber unmittelbar darauf gerichtet ist, die Beteiligte zum Geschlechtsverkehr mit ihm zu veranlassen.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F4920383
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