Wird ohne ausdrücklichen Gerichtsbeschluß durch schlüssiges Verhalten das Verfahren gegen einen Angeklagten abgetrennt und diese Abtrennung später ebenso formlos wieder aufgehoben, so bildet der darin liegende Verfahrensverstoß keinen unbedingten Revisionsgrund nach § 338 Nr. 5 StPO.
Nach welchem Gesetz ist strafbar, wer wissentlich unzutreffend vor dem Vormundschaftsgericht die Vaterschaft an einem unehelichen Kinde anerkennt und bewirkt, daß die Anerkennung auch im standesamtlichen Geburtsregister vermerkt wird?
Finden in derselben Sache mehrere Hauptverhandlungen statt, so muß der Einwand, das Gericht sei örtlich unzuständig, in der ersten geltend gemacht werden; er lebt nicht wieder auf, wenn die Verhandlung nicht zum endgültigen Abschluß, dem Urteil, führt.
Eine Berichtigung der Sitzungsniederschrift hat das Revisionsgericht auch dann zu berücksichtigen, wenn sie nach Erhebung einer Verfahrensrüge zu deren Ungunsten vorgenommen worden ist.
Ein Fortsetzungszusammenhang bei wiederholten Verbrechen nach dem § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB. ist rechtlich nicht möglich, wenn sich die Handlungen gegen verschiedene Kinder richten.
Wird ein Vater dadurch beleidigt, daß jemand an dessen minderjähriger Tochter, die in der Familie unter dem Schutze des Vaters lebt, mit ihrem Einverständnis unzüchtige Handlungen vornimmt und mit ihr geschlechtlich verkehrt?
1. Beschränkt sich nach § 346 StGB. die Amtspflicht zur Anzeige auf "dienstlich" wahrgenommene Straftaten? Fällt die Pflicht weg, wenn sich der Beamte durch Anzeige selbst eines Dienstvergehens oder einer strafbaren Handlung bezichtigen müßte?
2. Liegt ein "Entziehen" nur dann vor, wenn der staatliche Strafanspruch dauernd vereitelt wird?
Zum Begriff der Überlegung. Genügt es, daß die für die Tötung ursächliche Handlung mit Überlegung begonnen, aber ohne Überlegung zu Ende geführt worden ist?