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Aktenzeichen 1/36

Datum 11.07.1936

Leitsatz Eine Berichtigung der Sitzungsniederschrift hat das Revisionsgericht auch dann zu berücksichtigen, wenn sie nach Erhebung einer Verfahrensrüge zu deren Ungunsten vorgenommen worden ist.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F34A0241

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