zurück
Aktenzeichen 3 D 134/36
Datum 15.06.1936
Leitsatz Finden in derselben Sache mehrere Hauptverhandlungen statt, so muß der Einwand, das Gericht sei örtlich unzuständig, in der ersten geltend gemacht werden; er lebt nicht wieder auf, wenn die Verhandlung nicht zum endgültigen Abschluß, dem Urteil, führt.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F3490239
zurück